Handelt es sich bei am Computer erstellten Grafiken, die fotoähnlich sind, ebenfalls um Lichtbilder oder Lichtbildwerke?
Nein, es handelt sich hierbei nicht um Lichtbilder oder Lichtbildwerke. Es handelt sich hierbei um ein mögliches Werk nach § 2 Abs. 1 UrhG. Auch diesbezüglich tritt erst dann Urheberrechtsschutz ein, soweit es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt.